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Steuern 2022: Das Wichtigste in Kürze |
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In fast allen Kantonen mit Gegenwartsbemessung werden die Ehegatten im Jahr der Heirat gemeinsam veranlagt. Wer also im Jahr 2022 geheiratet hat, füllt zu Beginn des Jahres 2022 zusammen mit seinem Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung aus. Bei einer Scheidung oder Trennung im Jahr 2022 findet umgekehrt in den meisten Kantonen eine getrennte Veranlagung statt. Wer sich im Jahr 2022 getrennt oder geschieden hat, füllt somit zu Beginn des Jahres 2023 eine eigene Steuererklärung aus. Bei
Tod und bei Wegzug ins Ausland richtet sich die Steuer nach dem bis dahin
erzielten Einkommen. Satzbestimmend wird das mutmassliche Jahreseinkommen
herangezogen. Sinngemäss das Gleiche gilt bei Zuzug aus dem Ausland. |