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Ausblick auf das Steuerjahr 2019 |
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Das Steuerjahr 2019 bringt folgende Neuerungen:
1. Höhere Beiträge an die Säule 3a
Der Maximalbetrag 2019 an die Säule 3a mit Pensionskasse (2. Säule) beträgt neu CHF 6826. Der Maximalbetrag an die Säule 3a ohne Pensionskasse (2. Säule) beträgt neu höchstens CHF 34128.
2. Geldspielgewinne
Ab dem 1. Januar 2019 sind neben den Gewinnen in schweizerischen Spielbanken auch solche aus «Kleinspielen» steuerfrei. Gewinne aus «Grossspielen» und Gewinne in schweizerischen Online-Spielbanken sind bis zu einem Betrag von 1 Million Franken steuerfrei. Was darüber hinaus geht, ist als Geldspielgewinn zu deklarieren und die erhobene Verrechnungssteuer kann zurückgefordert werden. Gewinne aus nicht bewilligten Spielen und Gewinne aus ausländischen Spielen (inkl. Onlinespiele bei ausländischen Anbietern) sind weiterhin vollumfänglich steuerbar
Weiterführende Informationen: Bundesgesetze und Verordnungen mit Inkrafttreten 2019-2021
Für spezifische Neuerungen betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern besuchen Sie am besten die Homepage der Steuerverwaltung Ihres Kantons.
Für Fragen
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