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Ausblick auf das Steuerjahr 2022 |
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Das Steuerjahr 2022 bringt folgende Neuerungen:
1. Unveränderte Beiträge an die Säule 3a
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt im Steuerjahr 2021 unverändert:
Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten (Rundschreiben der ESTV vom 22. Oktober 2020).
2. Änderungen bei der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Ab dem Steuerjahr 2022 wird die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs mit einer monatlichen Pauschale von 0.9 Prozent des Kaufpreises besteuert, die auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. So erübrigen sich die bisher notwendige, aufwendige Berechnungen des steuerbaren Wertes aus der Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg, denen jeweils der maximal zulässige Fahrkostenabzug gegenüber zu stellen war.
Für spezifische Neuerungen betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern besuchen Sie am besten die Homepage der Steuerverwaltung Ihres Kantons.
Für Fragen
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