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Neuerungen in der Steuererklärung 2007

  

 

  

  

 

  

  

In der Steuererklärung 2007 sind unter anderem folgende Neuerungen zu beachten:

 

Neuer Lohnausweis

 

Ab dem Steuerjahr 2007 ist in fast allen Kantonen die Verwendung des Neuen Lohnausweises obligatorisch. Einzige Ausnahme bilden die Kantone Aargau und Zürich (Einführung erst 2008) und die Kantone Luzern, Solothurn und Wallis (alter Lohnausweis im 2007 noch akzeptiert). Zur Einführung des NLA hat die Schweizerische Steuerkonferenz informiert (Information SSK vom 23.10.2007). Mit dem Neuen Lohnausweis sollen die administrativen Aufwendungen der Unternehmungen reduziert werden und es wird eine rechtsgleiche Besteuerung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angestrebt. Mehr...

 

Höhere Beiträge für Säule 3a

 

Wer erwerbstätig ist und Beiträge an die AHV entrichtet, hat die Möglichkeit, durch Beiträge in die sog. Säule 3a steuerprivilegiert Vorsorge zu betreiben (vgl. Steuerspartipp Nr. 1). Die Maximalbeiträge für Steuerpflichtige mit Beiträgen an die 2. Säule (Pensionskasse) betragen ab Steuerjahr 2007 neu CHF 6'365.-- (bisher CHF 6'192.--) und für Steuerpflichtige ohne 2. Säule 20% des Erwerbseinkommens, neu jedoch höchstens CHF 31'824.-- (bisher CHF 30'960.--) (vgl. Rundschreiben der EStV vom 14.12.2006). Die gleichen Limiten gelten übrigens auch noch im Steuerjahr 2008 (vgl. Rundschreiben der EStV vom 26.10.2007)

 

Höhere Abzüge bei der direkten Bundessteuer

In der Steuererklärung 2007 können bei der direkten Bundessteuer teilweise höhere Abzüge geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich um die Berufskostenpauschalen für die auswärtige Verpflegung und den Pauschalabzug für Nebenerwerb. Die erhöhten Beträge gelten für die direkte Bundessteuer und - je nach Kanton - auch für die Kantons- und Gemeindesteuern (vgl. Rundschreiben der ESTV vom 5.10.2006). 

 

Anpassung der Ansätze für Naturalbezüge

 

Ebenfalls angepasst wurden die Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen. Ab Steuerperiode 2007 sind deshalb die neuen Merkblätter N1/2007 für Selbständigerwerbende, N2/2007 für Arbeitnehmende sowie NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft anzuwenden (vgl. Rundschreiben der EStV vom 5. Oktober 2006).

 

Günstigerer Tarif bei der direkten Bundessteuer für Vorsorgeleistungen

 

Für Vorsorgeleistungen des Steuerjahres 2007 (z.B. Kapitalleistungen aus Pensionskasse oder Säule 3a) kommen bei der Bundessteuer günstigere Tarife zur Anwendung. Die Tarife für die Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge wurden angepasst mit dem Ziel, die für die Steuerpflichtigen negativen steuerlichen Folgen der Teuerung (die sogenannte kalte Progression) auszugleichen (vgl. Rundschreiben der ESTV vom 5.10.2006)

 

Steuererklärung von eingetragenen Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare

 

Mit dem Bundesgesetz vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz) wurde der neue Zivilstand «in eingetragener Partnerschaft» geschaffen. Die Voraussetzungen und Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft entsprechen weitgehend jenen der Ehegatten. Im Steuerrecht bedeutet dies, dass Personen in eingetragener Partnerschaft eine gemeinsame Steuererklärung ausfüllen. Einkommen und Vermögen werden zusammengerechnet und es kommen die Tarife und Abzüge der Ehegatten zur Anwendung. Die Stellung von Personen in eingetragener Partnerschaft entspricht damit derjenigen von Ehegatten. Dies gilt auch bezüglich der Unterhaltsbeiträge während des Bestehens der eingetragenen Partnerschaft sowie der Unterhaltsbeiträge und der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung bei Getrenntleben und Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft (vgl. Art. 3 Abs. 4 StHG und Art. 9 Abs. 1bis DBG).

 

Gesetzliche Regelung der indirekten Teilliquidation

 

Private Kapitalgewinne sind grundsätzlich steuerfrei. Beim Vorliegen einer sogenannten "indirekten Teilliquidation" kann es unter bestimmten Umständen aber doch zu einer Besteuerung kommen. Als indirekte Teilliquidation gilt der Verkauf von Beteiligungsrechten aus dem Privat- in das Geschäftsvermögen eines Dritten. Um der herrschenden Unsicherheit im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtgs (entscheidend BGE vom 11. Juni 2004) zu begegnen, wurde mit dem Bundesgesetz über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung vom 23. Juni 2006 eine klare gesetzliche Regelung geschaffen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat diese neue und klare Regelung im Kreisschreiben Nr. 14 der ESTV vom 6. November 2007 weiter konkretisiert.

 

Im erwähnten Bundesgesetz ebenfalls geregelt wurde die sogenannte "Transponierung". Dabei handelt es sich um den Verkauf von Beteiligungsrechten an eine selbstbeherrschte Unternehmung. Auch in diesen Fällen ist in bestimmten Konstellationen eine Besteuerung denkbar. Das neue Gesetz schafft auch hier Klarheit.

 

 

Bitte konsultieren Sie im Zweifelsfall rechtzeitig die Steuerverwaltung Ihres Kantons oder den Steuerberater Ihrer Wahl. Für Fragen steht Ihnen auch das Diskussionsforum zur Verfügung.