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Neuerungen in der Steuererklärung 2009 |
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In der Steuererklärung 2009 - welche anfangs 2010 auszufüllen ist - sind die folgenden Neuerungen zu beachten:
1 Beiträge an die Säule 3a: höhere Abzüge möglich
Massgeblich sind die beiden folgenden neuen Kreisschreiben:
Zur Zulässigkeit der Entlastung von Dividenden durch die Kantone hat das Bundesgericht am 25. September 2009 mehrere wegweisende Entscheide gefällt. Dabei hat es unter anderem festgehalten, dass eine Entlastung bei der Vermögenssteuer vom Steuerharmonisierungsgesetz nicht vorgesehen und deshalb nicht zulässig ist (vgl. BGE 2C_274/2008 betreffend den Kanton Bern).
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Liegenschaftsunterhalt: Wegfall Dumont-Praxis in einzelnen Kantonen Wer bisher eine im Unterhalt vernachlässigte Liegenschaft gekauft und den unterbliebenen Unterhalt innert fünf Jahren seit dem Erwerb nachgeholt hatte, konnte die entsprechenden Kosten sowohl bei den kantonalen wie auch bei den Bundessteuern nur teilweise zum Abzug bringen (sog. Dumont-Praxis). Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Dumont-Praxis in einigen Kantonen nicht mehr (z.B. in den Kantonen Freiburg und Bern). Somit können Unterhaltskosten, die im Jahr 2009 in Rechnung gestellt worden sind, auch bei neu erworbenen, vernachlässigten Liegenschaften vollumfänglich abgezogen werden. Die bisherige Wartefrist von fünf Jahren entfällt. Gleich verhält es sich bei Ausgaben für Energiesparmassnahmen an bestehenden Gebäuden, die seit dem 1. Januar 2009 angefallen sind. Diese können neu ebenfalls schon in den ersten fünf Jahren nach dem Erwerb der Liegenschaft vollumfänglich abgezogen werden.
Bei der direkten Bundessteuer und in den übrigen
Kantonen kommt die Dumont-Praxis erst ab dem 1. Januar 2010 nicht mehr zur
Anwendung (vgl. Bundesgesetz über die
steuerliche Behandlung von Instandstellungskosten bei Liegenschaften vom 3.
Oktober 2008)
Zur Erinnerung:
Die Neuerungen der Steuererklärung 2008 Die Neuerungen der Steuererklärung 2007 Die Neuerungen der Steuererklärung 2006
Bitte konsultieren Sie im Zweifelsfall rechtzeitig
die Steuerverwaltung Ihres Kantons oder
den Steuerberater Ihrer Wahl. Für Fragen
steht Ihnen auch das Diskussionsforum zur
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