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Neuerungen in der Steuererklärung 2011

  

 

  

  

 

  

  

In der Steuererklärung 2011 - welche anfangs 2012 auszufüllen ist - sind die folgenden Neuerungen zu beachten:

 

1. Höhere Abzüge Säule 3a

 

Der Maximalbetrag 2011 an die Säule 3a beträgt neu CHF 6'682.- für Steuerpflichtige mit Beiträgen an die 2. Säule(BVG / Pensionskasse). Für Steuerpflichtige ohne 2. Säule beträgt er maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 33'408.- (Rundschreiben der ESTV vom 9. Dezember 2010).

 

2. Ausgleich kalte Progression

 

Bei der direkten Bundessteuer wurde per 1. Januar 2011 die kalte Progression ausgeglichen. Höhere Abzüge und tiefere Steuersätze führen gegenüber dem Vorjahr insgesamt zu einer etwas tieferen Steuerbelastung (Rundschreiben der ESTV vom 15. September 2010)..

 

3. Parteispendenabzug

 

Der Abzug für Mitgliederbeiträge und Spenden an politische Parteien ist ab Steuerjahr 2011 auch bei der direkten Bundessteuer möglich. Damit Sie geleistete Spenden abziehen können, muss die Partei entweder im Parteienregister eingetragen, im kantonalen Parlament vertreten sein oder bei den letzten kantonalen Parlementswahlen mindestens drei Prozent der Stimmen erreicht haben. Der Abzug ist bei der direkten Bundessteuer beschränkt auf CHF 10'000.- pro Person. Die Höhe des Abzugs bei den Kantons- und Gemeindesteuern ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich (Art. 33 Abs. 1 Bst. i DBG).

 

4. Besteuerung von Familien mit Kindern

 

Bei getrennt veranlagten Eltern stellt sich jeweils die Frage, wer die besonderen Abzüg und Tarif für Eltern beanspruchen kann. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Besteuerung der Familien mit Kindern im Kreisschreiben Nr. 30 vom 21. Dezember 2010 festgehalten und teilweise neu geregelt. Bei volljährigen Kindern in Erstausbildung steht der Kinderabzug künftig demjenigen Elternteil zu, der Unterhaltsbeiträge leistet. Der andere Elternteil kann dafür den Unterstützungsabzug geltend machen. Das Kreisschreiben der ESTV und die zugehörigen Tabellen umfassen insgesamt 56 Seiten. Eine kurz gefasste Darstellung der Familienbesteuerung hat der Kanton Bern im neuen  Merkblatt 12 "Besteuerung von Familien" herausgegeben.

 

5. Elterntarif

 

Bei der direkten Bundessteuer kommt im Steuerjahr 2011 erstmals der sogenannte Elterntarif zur Anwendung. Er gilt für all jene, die mit Kindern im gleichen Haushalt leben und zur Hauptsache deren Unterhalt bestreiten. Beim Elterntarif wird die Steuer zum Tarif für verheiratete Personen ermittelt und die geschuldete Steuer um CHF 250.- pro Kind reduziert (Art. 214 Abs. 2bis).

 

6. Abzug für Kosten der Kinderdrittbetreuung

 

Der Abzug ist ab 2011 auch bei der direkten Bundessteuer möglich; er ist auf höchstens CHF 10'000.- beschränkt. Damit die bei der Kinderbetreuung angefallenen Kosten in Abzug gebracht werden können, muss ein direkter Zusammenhang zwischen der Kinderbetreuung und der Erwerbstätigkeit, der Ausbildung oder der Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person bestehen. Der Abzug ist zulässig für jedes Kind unter 14 Jahren, welches zusammen mit der steuerpflichtigen Person im gleichen Haushalt lebt (Art. 33 Abs. 3 DBG.

 

7. Straflose Selbstanzeige

 

Bereits seit dem 1. Januar 2010 bleibt die erstmalige Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung straflos. Weil die unter Umständen recht hohe Nachsteuer für maximal zehn Jahre zurück weiterhin geschuldet ist, besteht der Anreiz zur Selbstanzeige vor allem in der "Straffreiheit". Ein echter finanzieller Anreiz zur Selbstanzeige besteht nicht. Die straflose Selbstanzeige ist nur einmal im Leben möglich. Bei jeder weiteren Selbstanzeige beträgt die Busse wie bisher ein Fünftel der hinterzogenen Steuer. Eine straflose Selbstanzeige kann zusammen mit der Einreichung der Steuererklärung erfolgen, sollte aber ausdrücklich als solche bezeichnet werden (vgl. Bundesgesetz vom 20. Dezember 2006 über Änderungen des Nachsteuerverfahrens und des Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der direkten Steuern)

 

Die hier aufgeführten Neuerungen betreffen zur Hauptsache die direkte Bundessteuer. Für Neuerungen betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern besuchen Sie am besten die Homepage der Steuerverwaltung Ihres Kantons

 

Zur Erinnerung:

Die Neuerungen der Steuererklärung 2010

Die Neuerungen der Steuererklärung 2009

Die Neuerungen der Steuererklärung 2008

Die Neuerungen der Steuererklärung 2007

Die Neuerungen der Steuererklärung 2006

 

 

Bitte konsultieren Sie im Zweifelsfall rechtzeitig den Steuerberater Ihrer Wahl. Für Fragen steht Ihnen auch das Diskussionsforum zur Verfügung.