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Neuerungen in der Steuererklärung 2019 |
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1. Direkte Bundessteuer
1. Höhere Beiträge an die Säule 3a
Der Maximalbetrag 2019 an die Säule 3a beträgt neu CHF 6'826 für Steuerpflichtige mit Beiträgen an die 2. Säule (BVG / Pensionskasse). Für Steuerpflichtige ohne 2. Säule beträgt er maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 34'128 (siehe Rundschreiben vom 18.10.2018).
2. Geldspielgewinne
Ab dem 1. Januar 2019 sind neben den Gewinnen in schweizerischen Spielbanken auch solche aus «Kleinspielen» steuerfrei. Gewinne aus «Grossspielen» und Gewinne in schweizerischen Online-Spielbanken sind bis zu einem Betrag von 1 Million Franken steuerfrei. Was darüber hinaus geht, ist als Geldspielgewinn zu deklarieren und die erhobene Verrechnungssteuer kann zurückgefordert werden. Gewinne aus nicht bewilligten Spielen und Gewinne aus ausländischen Spielen (inkl. Onlinespiele bei ausländischen Anbietern) sind weiterhin vollumfänglich steuerbar. Dies gilt auch für Gewinne aus gewerbsmässigem Pokerspiel.
2. Spezifische Neuerungen in den Kantonen
Für spezifische Neuerungen betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern besuchen Sie am besten die Homepage der Steuerverwaltung Ihres Kantons.
Bitte konsultieren Sie im Zweifelsfall rechtzeitig den Steuerberater Ihrer Wahl. Für Fragen
steht Ihnen auch das Diskussionsforum zur
Verfügung. |