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Neuerungen in der Steuererklärung 2020 |
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1. Unveränderte Beiträge an die Säule 3a
Der Maximalbetrag 2020 an die Säule 3a beträgt weiterhin CHF 6'826 für Steuerpflichtige mit Beiträgen an die 2. Säule (BVG / Pensionskasse). Für Steuerpflichtige ohne 2. Säule beträgt er weiterhin maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 34'128 (siehe Rundschreiben vom 22.10.2019).
2. Neue Abzugsmöglichkeiten bei Energiesparmassnahmen
Bei den Energiesparmassnahmen gibt es im Steuerjahr 2020 zwei Neuerungen:
Weiterführende Informationen enthält die Liegenschaftskostenverordnung des Bundes (SR 642.116). In Kantonen, die Kosten für Energiesparmassnahmen bei der Einkommenssteuer zum Abzug zulassen, geltend diese Regeln analog.
3. Corona
Auch das Coronavirus hat Auswirkungen auf die Steuererklärung 2020. Für spezifische Informationen hierzu besuchen Sie am besten die Homepage der Steuerverwaltung Ihres Kantons.
Bitte konsultieren Sie im Zweifelsfall rechtzeitig den Steuerberater Ihrer Wahl. Für Fragen
steht Ihnen auch das Diskussionsforum zur
Verfügung. |