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Automatischer Informationsaustausch (AIA)

  

 

  

  

       

1. Worum es geht

 

Mit Hilfe des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) soll die Steuertransparenz verbessert und damit die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Am 1. Januar 2017 sind in der Schweiz die gesetzlichen Grundlagen für den AIA in Kraft getreten.

 

2. Der Ablauf des Verfahrens

 

Automatischer Informationsaustausch

(Quelle EFD)

 

3. Straflose Selbstanzeige

 

Der automatische Informationsaustausch wird dazu führen, dass der kantonalenSteuerverwaltung nicht deklarierte Konten im Ausland bekannt werden. Die Steuerverwaltung wird entsprechende Informationen bei der künftigen Veranlagung berücksichtigen und für vergangene Steuerperioden, die zu tief veranlagt wurden, Nach- und Strafsteuerverfahren eröffnen.

 

Wer eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung vermeiden möchte, kann von sich aus auf die nicht deklarierten Werte hinweisen (straflose Selbstanzeige). Personen mit bisher nicht deklarierten Vermögenswerten oder Einkünften sollten eine straflose Selbstanzeige unbedingt vor dem 30. September 2018 einreichen, da die Steuerverwaltung ab diesem Zeitpunkt auf die entsprechenden Finanzinformationen zugreifen kann. Sobald die Steuerverwaltung Kenntnis von nicht deklarierten Konten hat, ist eine straflose Selbstanzeige nicht mehr möglich.

 

Mehr zum Thema:

 

Faktenblatt und weitere Erläuterungen auf der Website des EFD.