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Ausblick auf das Steuerjahr 2023 |
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Das Steuerjahr 2023 bringt folgende Neuerungen:
1. Veränderte Beiträge an die Säule 3a
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt im Steuerjahr 2023:
Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten ().
2. Änderungen der Drittbetreuungskosten
Ab dem Steuerjahr 2023 können die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bis höchstens 25 000 Franken pro Kind und Jahr (statt wie bisher 10 100) von den Einkünften abgezogen werden. (Bund)
Für spezifische Neuerungen betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern besuchen Sie am besten die Homepage der Steuerverwaltung Ihres Kantons.
Für Fragen
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