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Ausblick auf das Steuerjahr 2023

  

 

  

  

 

  

  

 

Das Steuerjahr 2023 bringt folgende Neuerungen:

 

1. Veränderte Beiträge an die Säule 3a

 

Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt im Steuerjahr 2023: 

  • Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule Fr. 7'056.–

  • Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule Fr. 35'280.–

Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten ().

 

2. Änderungen der Drittbetreuungskosten

 

Ab dem Steuerjahr 2023 können die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bis höchstens 25 000 Franken pro Kind und Jahr (statt wie bisher 10 100) von den Einkünften abgezogen werden. (Bund)  

 

Für spezifische Neuerungen betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern besuchen Sie am besten die Homepage der Steuerverwaltung Ihres Kantons

 

 

Für Fragen steht Ihnen das Diskussionsforum zur Verfügung. Feed