Altersrente: Aufschub trotz Invalidenrente möglich
Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
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Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
Ort der Verwaltung bestimmt sich nach überwiegender Wahrscheinlichkeit; zu Unrecht bezogene Steuern sind rückzuerstatten (E. 3–4).
Vermögensverzicht bei Überbrückungsleistungen folgt EL-Recht, mit Sonderregel zu übermässigem Vermögensverbrauch (E. 7.2.3.2–7.2.3.5).
Art. 26a Abs. 1 BVG gilt nicht bei rückwirkender Rente mit Eingliederungsmassnahmen (E. 4).