Private Auslagen als Einkommen
Privataufwand einer GmbH wird faktischem Geschäftsführer als Einkommen angerechnet, unabhängig von Anteilsinhaberschaft.
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Privataufwand einer GmbH wird faktischem Geschäftsführer als Einkommen angerechnet, unabhängig von Anteilsinhaberschaft.
AHV-Abzug bei Ermessenstaxation zwingend; Solothurner Verzugszinsabzug in Nachsteuerperiode ist zulässig.
Fehlender Nachweis geschäftlicher Aufwände führt bei Selbständigerwerbenden zur Aufrechnung als Gewinn.
Alleinaktionär muss geldwerte Leistung detailliert bestreiten; pauschale Behauptung über verschwundenes Geld genügt nicht.
Neue Zürcher Norm zur Verlustverrechnung mit Grundstückgewinnen ist rechtsgleich und leistungsfähigkeitskonform.
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit können nicht nachversteuert werden, wenn Veranlagung nach Verjährung ohne neue Tatsachen erfolgt.