Emissionsabgabe: Freibetrag und Rechtsweg
Entscheide zur Emissionsabgabe sind vor Bundesgericht nicht anfechtbar; Freibetrag erfordert Verlustausbuchung bei Sanierung (E. 1.2, 3).
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Entscheide zur Emissionsabgabe sind vor Bundesgericht nicht anfechtbar; Freibetrag erfordert Verlustausbuchung bei Sanierung (E. 1.2, 3).
TCM-Leistungen sind je nach kantonaler Zulassung steuerbar oder steuerfrei; Prinzip der MWST-Einheitlichkeit geschwächt (E. 4.3, 5).
Invalidenrente trotz Vertrag bei Unfall nach Rentenalter ausgeschlossen; Vertrauensschutz nur bei nachteiligen Dispositionen (E. 4.5–5.4).
Beschwerderecht bei interkantonaler Doppelbesteuerung bleibt gewahrt; Verwirkung nur bei qualifiziertem Missbrauch möglich (E. 2, 4).
Pauschalabzug für übrige Berufskosten ist zulässig, auch bei Spesenvergütung gemäss genehmigtem Reglement, ohne Nachweispflicht (E. 3–5).
Nicht fällige Forderungen werden nur bei sicherer Erfüllung besteuert, sonst erst bei Zahlungseingang (E. 4–5).