Abfindungen und OECD-Kommentar bei DBA-Auslegung
Abfindungen für nicht geleistete Arbeit fallen nicht unter Art. 15 DBA; OECD-Kommentar ist kein vorrangiges Auslegungsmittel (E. 7–10).
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Abfindungen für nicht geleistete Arbeit fallen nicht unter Art. 15 DBA; OECD-Kommentar ist kein vorrangiges Auslegungsmittel (E. 7–10).
Weiterbelastete Produktionskosten gelten nicht als Entgeltsminderung, sondern als eigenständige steuerpflichtige Leistung (E. 3.4–3.5).
Öffentliche Investitionsbeiträge mit Zweckbindung gelten als vorsteuerwirksame Subventionen, keine vorsteuerneutrale Spende (E. 2.2, 3.2).
Beitragszeiten im Ausland sind anrechenbar, wenn dies für die versicherte Person günstiger ist (E. 5.3–5.4).
ÜLG-Leistungen gelten als Vorruhestandsleistungen, ausländische Versicherungszeiten bleiben unberücksichtigt (E. 9.6–9.7).
Freibeträge gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. a ELG gelten für Einkommen der Kernfamilie, inkl. Kindereinkommen (E. 5.5–5.6).