Kein Beschwerde- oder Feststellungsinteresse bei Verlustvorträgen
Festlegung von Verlustvorträgen begründet kein Beschwerde- oder Feststellungsinteresse, auch nicht bei möglicher Einkommensaufrechnung.
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Festlegung von Verlustvorträgen begründet kein Beschwerde- oder Feststellungsinteresse, auch nicht bei möglicher Einkommensaufrechnung.
Vorbehaltlose Steuerzahlung im Kanton Zug trotz bekanntem Anspruch Zürichs verwirkt das Beschwerderecht; Doppelbesteuerung ist hinzunehmen.
Auslandsverluste sind nur bei Nachweis der geschäftsmäßigen Begründung abziehbar; keine Schätzungspflicht der Steuerbehörde.
Kreisschreiben zur Eigenmietwertfestlegung bleibt bei Verweis in kantonaler Vorordnung anwendbar, auch wenn es formell außer Kraft ist.
Rentner können Anwaltskosten als Gewinnungskosten abziehen, wenn der Zusammenhang mit der Rentenerzielung nachgewiesen wird.
Differenz zwischen Mietpreis und Eigenmietwert einer Arbeitgeberwohnung ist beim Geschäftsführer als Lohnbestandteil zu versteuern.