Keine Rückstellungen für allgemeine unternehmerische Risiken
Allgemeine unternehmerische Risiken sind nicht rückstellungsfähig und dürfen nicht als Rückstellungen verbucht werden.
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Allgemeine unternehmerische Risiken sind nicht rückstellungsfähig und dürfen nicht als Rückstellungen verbucht werden.
Ohne gesetzliche Grundlage darf keine Gebühr für die Akteneinsicht erhoben werden.
Eine Tätigkeit ohne Gewinnabsicht wird steuerrechtlich nicht als selbständige Erwerbstätigkeit anerkannt.
Einkauf von Beitragsjahren und Kapitalbezug führt zu Steuerentlastung; Abzug des Einkaufsbetrags wird zur Vermeidung eingeschränkt.