Willkürrüge setzt gesetzlichen Rechtsanspruch voraus
Zur Willkürrüge ist nur berechtigt, wer einen gesetzlichen Rechtsanspruch hat; Steuererlass im Kanton Basel-Landschaft genügt nicht.
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Zur Willkürrüge ist nur berechtigt, wer einen gesetzlichen Rechtsanspruch hat; Steuererlass im Kanton Basel-Landschaft genügt nicht.
Steuerumgehung bei Rückkauf von Aktien und Darlehensschaffung zur Verrechnungssteuer-Rückerstattung ohne DBA-Anspruch der Nachkommen.
Ohne Nachweis der Ungleichbehandlung besteht kein Anspruch auf höheren Mietkostenabzug aus Gleichbehandlungsgrundsatz.
Ein Rückweisungsentscheid ist als Endentscheid zu behandeln, wenn der unteren Instanz nur die rechnerische Umsetzung obliegt.
Steuerlicher Wohnsitz in der Schweiz bei Aufenthalt von 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit, auch bei Unterbrechungen.
Verluste aus unrentablem Solarienbetrieb sind nicht abziehbar, da keine komplexe Geschäftstätigkeit vorliegt.