Kein Ersatz durch anderen Kanton bei ungenutzter Steuerkompetenz
Nutzt ein Kanton seine Steuerkompetenz nicht, darf kein anderer Kanton stattdessen eine höhere Steuer erheben; verhindert Doppelbesteuerung.
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Nutzt ein Kanton seine Steuerkompetenz nicht, darf kein anderer Kanton stattdessen eine höhere Steuer erheben; verhindert Doppelbesteuerung.
Kapitalgewinn gilt als realisiert bei Anspruchserwerb des Verkäufers; spätere Deklaration führt zu Nach- und Strafsteuer.
Beschwerdeführer müssen Verfassungswidrigkeit einer neuen Regel darlegen; Erhöhung des Staatssteueranteils nicht erfolgreich angefochten.