Präponderanzmethode: Nutzung entscheidend
Bei Vermögenszuordnung zählen nur genutzte Räume; Leerstand wird nicht dem Geschäftsvermögen zugerechnet.
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Bei Vermögenszuordnung zählen nur genutzte Räume; Leerstand wird nicht dem Geschäftsvermögen zugerechnet.
Voller Abzug privater und geschäftlicher Unterhaltskosten ohne Aufteilungspflicht führt zu versuchter Steuerhinterziehung.
Steuerhinterziehungsstrafe bleibt bestehen, auch bei Sanktionen für Privatpersonen und deren Unternehmen wegen gleichem Sachverhalt.
Steuererklärungspflicht eines Grenzgängers begründet keine unbeschränkte Steuerpflicht, Steuer bleibt jedoch geschuldet.
Holdingspaltung ist steuerneutral, auch bei Übertragung einer einzigen Beteiligung, inkl. Steuerneutralität für natürliche Personen.
Teilhaber ohne Rechtspersönlichkeit versteuern ihr anteiliges In- und Auslandseinkommen bei fehlenden ausländischen Betriebsstätten.