Jahresrechnung in CHF maßgebend, keine Abzüge für Umrechnungsverluste
Steuerrechtlich zählt die Jahresrechnung in CHF; Umrechnungsverluste aus funktioneller Währung sind nicht abzugsfähig.
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Steuerrechtlich zählt die Jahresrechnung in CHF; Umrechnungsverluste aus funktioneller Währung sind nicht abzugsfähig.
Bei alternierender Obhut erhält der Elternteil mit höherem Einkommen den Verheiratetentarif, falls Betreuungskosten nicht gleich hoch sind.
Kapitalbezug aus 2. Säule ist drei Jahre nach Einkauf gesperrt, auch bei Ausreise und unterschiedlichen Vorsorgeeinrichtungen.
Kantonales Gesetz muss innerhalb von 8 Jahren ans StHG angepasst sein, sonst wird das StHG direkt anwendbar.
Bei Verzicht auf Rückerstattung wegen Nichtdeklaration sind Bruttoeinkünfte im Nachsteuerverfahren dennoch zu versteuern.
Eine Beschwerde muss darlegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt, und die Entscheidgründe präzise widerlegen.