Rechtskraft bei Nichteintreten wegen Unzuständigkeit
Nichteintretensentscheid wegen Unzuständigkeit wird ohne Kompetenzkonflikt weder formell noch materiell rechtskräftig (E. 5).
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Nichteintretensentscheid wegen Unzuständigkeit wird ohne Kompetenzkonflikt weder formell noch materiell rechtskräftig (E. 5).
Abgetretener Verlustschein bleibt bei Kommanditgesellschaft steuerlich gültig, keine Umqualifikation ins Privatvermögen.
Ergänzende Vermögenssteuer auf Ertrags-Verkehrswert-Differenz gilt nur für Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesnorm.
Kosten eines Jurastudiums für einen Ökonom und Controller sind steuerlich nicht als Umschulungskosten abziehbar.
Art. 83 lit. m BGG schliesst die Beschwerde gegen Steuererlasse aus, ungenügende Begründungen lassen keine Verfassungsbeschwerde zu.