Logistikzentrum als Betriebsstätte anerkannt
Logistikzentrum mit Angestellten und hohem Mietaufwand gilt als Betriebsstätte, auch bei geringem Gewinnanteil am Gesamtgewinn.
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Logistikzentrum mit Angestellten und hohem Mietaufwand gilt als Betriebsstätte, auch bei geringem Gewinnanteil am Gesamtgewinn.
Parteientschädigung im Kanton Luzern nur bei groben Verfahrensfehlern; Steuerbehörde gilt nicht als Partei mit gegensätzlichen Interessen.
Kosten zur Abwendung von Wertverlust sind als Unterhalt abziehbar, aber nur in der Steuerperiode der definitiven Belastung.
Ohne Mitwirkungspflicht keine Domizilentscheidung; Einsprache gegen Ermessensveranlagung unzulässig ohne vollständige Steuererklärung.
Übernahme eines Grundstücks ins Geschäftsvermögen eines Erben schiebt die Grundstückgewinnsteuer auf, auch bei Preis über Anlagekosten
Einbringung des originären Goodwills in neue AG durch Arzt gilt als geldwerte Leistung; Goodwill gehört der Gesellschaft, nicht dem Arzt.