Eigenmietwertbesteuerung ab Beginn der Selbstnutzung
Eigenmietwert ist ab Selbstnutzung der Liegenschaft steuerpflichtig, auch wenn Schätzung erst in Folgeperiode erfolgt.
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Eigenmietwert ist ab Selbstnutzung der Liegenschaft steuerpflichtig, auch wenn Schätzung erst in Folgeperiode erfolgt.
Für die Annahme einer Betriebstätte ist eine dauerhafte physische Anlage oder Einrichtung notwendig.
Ein mehrwöchiger Ferienaufenthalt belegt keine regelmäßige Rückkehr und begründet kein Steuerdomizil bei den Eltern.
Kosten für berufsbedingte 1-Zimmerwohnung oder Studio mit Bad und Küche sind steuerlich abziehbar; Wohngemeinschaft unzumutbar.
Bei Anfechtung eines Nichteintretensentscheids sind die Nichteintretensgründe verfassungsrechtlich zu begründen.
Heilmassnahmen sind nur abzugsfähig, wenn sie vorab konkret von diplomierten Medizinalpersonen verordnet wurden.