Verkauf an Schwestergesellschaft keine steuerneutrale Spaltung
Der Verkauf eines Betriebs an eine Schwestergesellschaft gilt nicht als steuerneutrale Spaltung.
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Der Verkauf eines Betriebs an eine Schwestergesellschaft gilt nicht als steuerneutrale Spaltung.
Die Bewertung von Aktien einer inaktiven Bauunternehmung nach Vermögensverwaltungs- und Immobilienrichtlinien ist nicht willkürlich.
Bei ausschließlich bescheidenem Haupterwerb ohne Nebeneinkünfte ist Tarif A und nicht der höhere Tarif D anzuwenden.
Eine Behörde kann bei Anfechtung eines Entscheids diesen widerrufen; das Verfahren vor der oberen Instanz wird dann eingestellt.
Berufskosten: Abzugsfähig sind nur tatsächlich bezahlte Mietkosten, nicht der marktübliche Mietzins bei Vorzugsmiete.
Parteispendenabzug im Kanton Luzern abgelehnt, StHG regelt zulässige Abzüge abschliessend.