Steuerdomizil: Nachweispflicht der Verlegung liegt beim Steuerzahler
Bei jahrzehntelangem Hauptsteuerdomizil muss der Steuerzahler oder Zuzugskanton die Verlegung des Hauptsteuerdomizils beweisen.
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Bei jahrzehntelangem Hauptsteuerdomizil muss der Steuerzahler oder Zuzugskanton die Verlegung des Hauptsteuerdomizils beweisen.
Minimalsteuer ist zulässig; Verfassungsverstoss erst, wenn keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteht oder diese zerstört würde.
Einsprache nach Fristablauf unzulässig, selbst wenn der Steuerpflichtige vor der Veranlagung auf Deklarationsfehler hingewiesen hat.
Steuererklärung trotz Mahnung nicht eingereicht? Fehlende Schuld muss glaubhaft dargelegt werden, sonst droht eine Busse (Art. 73 StHG).
Staatsrechtliche Beschwerde gutgeheissen: Besteuerung gesperrter Erträge des European Kings Club als willkürlich beurteilt.
Familienfideikommiss wird wie Nacherbfolge bei Erbschaftssteuer nicht vollständig erfasst (Rechtsprechung präzisiert).