EL-Anspruch: AHV/IV/EO-Mindestbeitrag als Ausgabe
AHV/IV/EO-Mindestbeitrag Nichterwerbstätiger gilt als Ausgabe und beeinflusst EL-Anspruch (E. 2 und 3).
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AHV/IV/EO-Mindestbeitrag Nichterwerbstätiger gilt als Ausgabe und beeinflusst EL-Anspruch (E. 2 und 3).
Verlegt eine AG ihr Steuerdomizil und behält Räumlichkeiten ohne Meldung bei, darf die Steuerbehörde den Einschätzungsvorschlag ändern.
Generelles Verbot von Abschreibungen unter den Steuerwert einer Liegenschaft im Kanton Schaffhausen ist nicht zulässig.
Offensichtliche Unrichtigkeit einer Ermessensveranlagung muss umfassend belegt werden; verspätete Unterlagen genügen nicht.
Beschränkung des Teilsatzverfahrens auf offene Gewinnausschüttungen ist harmonisierungswidrig und unzulässig, auch in Übergangsfrist.
Rückweisung möglich bei neuen Beweisverfahren, ortsgebundenen Sachverhalten oder unbegründetem Nichteintreten auf Einsprache.