Anfechtbarkeit erst nach definitivem Beschluss eines normgebenden Organs
Ein Hoheitsakt ist anfechtbar, wenn das normgebende Organ über ein neues Gesetz oder eine Änderung endgültig beschlossen hat.
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Ein Hoheitsakt ist anfechtbar, wenn das normgebende Organ über ein neues Gesetz oder eine Änderung endgültig beschlossen hat.
Regelmässige Wochenendaufenthalte bei Eltern oder Freundin begründen nach 2 Monaten keinen steuerrechtlich anerkannten Wohnsitzwechsel.
Bei kantonalem Steuerstreit vor Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes 2007 ist nur die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zulässig.
Für den Kostenvorschuss zählt der tatsächliche Überweisungszeitpunkt; rechtzeitiger Zahlungsauftrag allein genügt nicht.
Die Verweigerung des Kinderunterhaltsabzugs im Konkubinat ist nicht willkürlich, obwohl Gründe für den Abzug bestehen (Erw. 2.2).
Staatsrechtliche Beschwerde abgelehnt, da kein Rechtsanspruch auf Steuererlass im Kanton Schaffhausen besteht.