Krankentaggeldprämien als Gewinnungskosten
Vom Arbeitgeber überwälzte Krankentaggeldprämien gelten als Gewinnungskosten, da sie nicht freiwillig bezahlt werden (E. 5).
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Vom Arbeitgeber überwälzte Krankentaggeldprämien gelten als Gewinnungskosten, da sie nicht freiwillig bezahlt werden (E. 5).
Kreisschreiben zur Eigenmietwertfestlegung bleibt bei Verweis in kantonaler Vorordnung anwendbar, auch wenn es formell außer Kraft ist.
Kreisschreiben bleibt bei Verweis in kantonaler Verordnung zur Eigenmietwertfestlegung anwendbar, auch wenn es formell außer Kraft ist.
Im "A-Post Plus"-Verfahren gilt Zustellung als ordnungsgemäß; Empfänger trägt Beweislast für Nichtzustellung.
Beweislastverteilung des ordentlichen Verfahrens gilt auch im Steuerstrafverfahren und verletzt nicht die Unschuldsvermutung.
Stille Reserven bei Geschäftsaufgabe infolge Invalidität werden privilegiert besteuert, auch bei zeitlichem Abstand zur Invalidität.