Steuerfreiheit von umsatzabhängigen Mitgliederbeiträgen
Steuerfrei sind Beiträge, die umsatzabhängig und ohne individuelle Gegenleistungen des Verbands erhoben werden.
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Steuerfrei sind Beiträge, die umsatzabhängig und ohne individuelle Gegenleistungen des Verbands erhoben werden.
Die Rückzahlung von bevorschussten Alimenten ist als Unterhaltsbeitrag abziehbar und gilt nicht als Schuldentilgung nach Art. 34 lit. c DBG.
Liebhaberei liegt bei anhaltenden Verlusten ohne Gewinnperspektive vor; professionell geführtes Geschäft wird großzügiger beurteilt.
Nachfrist mit Nichteintretensandrohung ist nicht verlängerbar; Zahlungsschwierigkeiten begründen keine Fristerstreckung.
Bei fehlenden Aufzeichnungen wird Einkommen geschätzt; Beschwerde muss nachweisen, warum die Schätzung offensichtlich unrichtig ist.
Wirtschaftliche Handänderung umfasst auch Immobilienaktienverkäufe und Kettengeschäfte; Kettengeschäft erfordert Treuhandvertrag.