Keine gewerbsmässige Tätigkeit bei Verwaltung eigenen Vermögens
Vermietung und Verwaltung eigener Liegenschaften gelten nicht als selbständige Erwerbstätigkeit oder gewerbsmässiger Immobilienhandel.
Hier finden Sie aktuelle News, wertvolle Tipps und umfassende Informationen rund um Steuern, Finanzen und Vorsorge in der Schweiz. Entdecken Sie Beiträge zu den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht und erhalten Sie nützliche Ratschläge für Ihre Steuerplanung.
Vermietung und Verwaltung eigener Liegenschaften gelten nicht als selbständige Erwerbstätigkeit oder gewerbsmässiger Immobilienhandel.
Unterlagen aus dem Veranlagungsverfahren dürfen im späteren Revisionsverfahren nicht erneut eingebracht werden.
Eine nachträgliche Änderung von Tatsachen berechtigt nicht zur Revision.
Für die Rentenbesteuerung gilt der ausbezahlte Betrag, nicht ein theoretisch berechneter Anspruch von 80 %.
Lehrgang „Arts Management“ zählt nicht als Weiterbildung für lic. phil., da Managementkenntnisse nicht Teil der Grundausbildung sind.
Ermessensveranlagung ohne Steuererklärung zur Verjährungsunterbrechung kann die Nichtigkeit der Verfügung begründen.