Nachsteuerverfahren bei verspäteter Veranlagung unzulässig
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit können nicht nachversteuert werden, wenn Veranlagung nach Verjährung ohne neue Tatsachen erfolgt.
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Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit können nicht nachversteuert werden, wenn Veranlagung nach Verjährung ohne neue Tatsachen erfolgt.
Veranlagungsverjährung wird nur durch ausdrückliche Anerkennung oder vorbehaltlose, ausgefüllte Steuererklärung unterbrochen.
Ohne Kassabuch und täglichen Kassensturz ist eine Ermessenstaxation zulässig; Bruttogewinnmarge muss MWST-Marge nicht entsprechen.
Akzeptanz von Verlusten eines Greifvogelparks begründet keinen Vertrauensschutz für künftige Qualifikation als selbständige Erwerbstätigkeit
Rückzahlung eines Teils geschenkter Beträge als verzinsliche Darlehen gilt als Steuerumgehung.
100% Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt keine Fristwiederherstellung bei Nichtzahlung eines Kostenvorschusses ans Verwaltungsgericht.