Kein Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung bei rechtskräftiger Verfügung
Unentgeltliche Prozessführung wird bei aussichtslosem Rechtsmittel gegen rechtskräftige Verfügung nicht gewährt.
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Unentgeltliche Prozessführung wird bei aussichtslosem Rechtsmittel gegen rechtskräftige Verfügung nicht gewährt.
Mehrwertsteuerabrechnungen sind für die Ermittlung von Geschäftseinkommen und -vermögen in Ermessensveranlagungen ungeeignet.
Das BGG gilt für Doppelbesteuerungsfälle, wenn der Entscheid nach dem 1.1.2007 erging; nur letztinstanzliche Entscheide sind anfechtbar.
Sehr hohe Anwaltshonorare in einer Bemessungslücke gelten als ausserordentliche Einkünfte.
Eine neue rechtliche Bewertung oder geänderte Rechtsprechung rechtfertigt keine Revision einer Veranlagung.
Erhöhung von angefangenen Arbeiten und Eigenkapital in der Bilanz einer Einzelfirma erfolgsneutral, steuerliche Anerkennung verweigert.