Pauschalabzug trotz genehmigtem Spesenreglement
Pauschalabzug für übrige Berufskosten ist zulässig, auch bei Spesenvergütung gemäss genehmigtem Reglement, ohne Nachweispflicht (E. 3–5).
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Pauschalabzug für übrige Berufskosten ist zulässig, auch bei Spesenvergütung gemäss genehmigtem Reglement, ohne Nachweispflicht (E. 3–5).
Fehlt der Nachweis der Verwaltung im Kanton Zug, liegt das Hauptsteuerdomizil der AG mit Aktivitäten und Bezügen im Kanton Tessin.
Errichtung eines befristeten Baurechts ist keine Veräußerung; Abfindung wird einkommens- statt grundstückgewinnsteuerpflichtig.
Musikunterrichtskosten sind im Kanton Bern nicht als „zusätzliche Ausbildungskosten“ abziehbar.
Bei interkantonaler Doppelbesteuerung ist die unrechtmäßige Verfügung aufzuheben und gezahlte Steuern sind zurückzuerstatten.
Unklare steuerliche Tatsachen müssen offengelegt und die Unsicherheit angegeben werden; Verschweigen ist unzulässig.