Keine Abzugsfähigkeit von Musikunterrichtskosten im Kanton Bern
Musikunterrichtskosten sind im Kanton Bern nicht als „zusätzliche Ausbildungskosten“ abziehbar.
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Musikunterrichtskosten sind im Kanton Bern nicht als „zusätzliche Ausbildungskosten“ abziehbar.
Bei interkantonaler Doppelbesteuerung ist die unrechtmäßige Verfügung aufzuheben und gezahlte Steuern sind zurückzuerstatten.
Unklare steuerliche Tatsachen müssen offengelegt und die Unsicherheit angegeben werden; Verschweigen ist unzulässig.
Der Eigenmietwert einer Liegenschaft in Italien ist bei der Steuersatzbestimmung nach Art. 7 Abs. 1 DBG angemessen zu berücksichtigen.