Altersrente: Aufschub trotz Invalidenrente möglich
Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
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Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Berechnungsmethode für Zuschlag beim Rentenaufschub gemäss Art. 55ter AHVV ist bundesrechtskonform (E. 3–7).
Art. 204 DBG gilt nicht für Altrenten ausländischer Vorsorge ohne Beitragsabzug; Freizügigkeitsfrage bleibt offen (E. 5.3.2, 5.4).
Renten aus ausländischem Vorsorgewerk fallen systematisch unter Art. 22 Abs. 1 DBG (E. 4).
Vertrauensschutz geht im Steuerrecht dem Legalitätsprinzip vor, wenn Voraussetzungen erfüllt sind; keine Interessenabwägung nötig E. 4.1–4.4
Zahlungsunfähigkeit hebt Solidarhaftung nur bei Nachweis fehlenden Einkommens und Vermögens auf; Glaubhaftmachung reicht nicht (E. 4).