Uber-Fahrer: Unselbstständige Erwerbstätigkeit und Beitragspflicht
Uber-Fahrer gelten als unselbstständig erwerbstätig; Uber B.V. ist aufgrund Schweizer Betriebsstätte beitragspflichtig (E. 7–10.9).
Hier finden Sie aktuelle News, wertvolle Tipps und umfassende Informationen rund um Steuern, Finanzen und Vorsorge in der Schweiz. Entdecken Sie Beiträge zu den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht und erhalten Sie nützliche Ratschläge für Ihre Steuerplanung.
Uber-Fahrer gelten als unselbstständig erwerbstätig; Uber B.V. ist aufgrund Schweizer Betriebsstätte beitragspflichtig (E. 7–10.9).
Vorbehaltlose Steuerzahlung im Kanton Zug trotz bekanntem Anspruch Zürichs verwirkt das Beschwerderecht; Doppelbesteuerung ist hinzunehmen.
Auslandsverluste sind nur bei Nachweis der geschäftsmäßigen Begründung abziehbar; keine Schätzungspflicht der Steuerbehörde.
Trotz statutarischem Sitz in Obwalden liegt das Hauptsteuerdomizil bei wesentlichen Geschäftstätigkeiten in Zürich.
Ermessensveranlagung im Nachsteuerverfahren verletzt Art. 6 EMRK nicht, wenn Beweismittel trotz Mitwirkungsdruck ausbleiben.
Verlegt eine AG ihr Steuerdomizil und behält Räumlichkeiten ohne Meldung bei, darf die Steuerbehörde den Einschätzungsvorschlag ändern.