Keine Hochrechnung des Quellensteuer-Einkommens
Quellensteuer bis 2020 erlaubt keine Hochrechnung des Einkommens für satzbestimmende Zwecke, Nachforderung unzulässig (E. 8.3).
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Quellensteuer bis 2020 erlaubt keine Hochrechnung des Einkommens für satzbestimmende Zwecke, Nachforderung unzulässig (E. 8.3).
Rückerstattungsfristen für Akontobeiträge beginnen erst mit der definitiven Beitragsfestsetzung zu laufen (E. 4.5.2–4.5.3).
Instandstellungskosten bei wirtschaftlichem Neubau sind abziehbar, wenn sie werterhaltend wirken (E. 4.3–4.7).
Ein Mobilitätsverein mit Fahrzeugprüfungen unterliegt der Suva-Zuständigkeit gemäss UVG (E. 5).
Uber-Fahrer gelten als unselbstständig erwerbstätig; Uber B.V. ist aufgrund Schweizer Betriebsstätte beitragspflichtig (E. 7–10.9).
Nachträglich zugesprochene Rente wird im Zuspruchsjahr mit Rentensatz besteuert, nicht in Vorjahren erfasst.