Versuchte Steuerhinterziehung bei Nichterklärung
Nicht-Einreichung von Steuerformularen am Nebensteuerdomizil trotz Kenntnis ist versuchte Steuerhinterziehung.
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Nicht-Einreichung von Steuerformularen am Nebensteuerdomizil trotz Kenntnis ist versuchte Steuerhinterziehung.
Handänderungssteuern bei Liegenschaftsverkauf mindern den Erlös und sind als Kosten abzugsfähig.
Verzugszinsen sind abzugsfähig; Abzugszeitpunkt bleibt zwischen Ursprungs- und Veranlagungsperiode offen.
Bündner AG ist im Tessin steuerpflichtig bei tatsächlicher Verwaltung, Aktionärswohnsitz und fehlender Tätigkeit in Graubünden.
Ruling schützt nicht vor Besteuerung bei Steuerumgehung, wenn Sachverhalt unvollständig offengelegt wurde.
Aufforderung zur Einreichung von Unterlagen unterbricht die Veranlagungsverjährung.