Zahlungen aus Baugesellschaftsauflösung als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Zahlungen bei Baugesellschaftsauflösung sind für Einzelfirmeninhaber steuerbares Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit.
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Zahlungen bei Baugesellschaftsauflösung sind für Einzelfirmeninhaber steuerbares Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit.
Das Bundesgericht tritt auf eine Verfassungsbeschwerde nicht ein, wenn die Rechtsverletzung durch Erlassabweisung nicht dargelegt wird.
Beschwerdefrist gegen kantonalen Erlass beträgt 30 Tage ab maßgebender kantonaler Veröffentlichung.
Bundesgericht tritt auf subsidiäre Verfassungsbeschwerde nur bei hinreichender Begründung ein.
Verfassungsbeschwerde abgelehnt, da Steuerschuld keine erhebliche Härte für Beschwerdeführerin darstellt.
Sternchen-Vermerk statt Kästchenangabe auf Steuerformular begründet neue Tatsache und Nachsteuerpflicht.