Aufgabe der Erwerbstätigkeit für Familiengründung begründet keine Notlage
Erwerbsaufgabe für Familiengründung gilt nicht als Notlage; Steuererlass wurde willkürfrei verweigert trotz vorübergehendem Negativsaldo.
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Erwerbsaufgabe für Familiengründung gilt nicht als Notlage; Steuererlass wurde willkürfrei verweigert trotz vorübergehendem Negativsaldo.
Amtliche Bewertung unterscheidet tatsächliches und wirtschaftliches Alter; staatsrechtliche Beschwerde nur bei ausreichender Begründung.
Kein Verstoss gegen Doppelbesteuerung bei Kantonswechsel, wenn Einkommen für unterschiedliche Steuerjahre in beiden Kantonen erfasst wird.
Kinderbetreuungskosten sind steuerlich nicht abziehbar, zumindest bis zum Inkrafttreten des Steuerpakets am 1.1.2004.
Ermessensveranlagung geschützt, da der Steuerpflichtige keinen Nachweis für eine offensichtlich falsche Schätzung erbracht hat.
Eigene Auffassung und Berechnungen genügen nicht als Begründung für eine staatsrechtliche Beschwerde zur Festsetzung des amtlichen Wertes.