Keine Abzugsfähigkeit von Musikunterrichtskosten im Kanton Bern
Musikunterrichtskosten sind im Kanton Bern nicht als „zusätzliche Ausbildungskosten“ abziehbar.
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Musikunterrichtskosten sind im Kanton Bern nicht als „zusätzliche Ausbildungskosten“ abziehbar.
Kosten für Vorbezug des Pensionskassenguthabens zur Liegenschaftserwerbung sind keine abziehbaren Unterhaltskosten.
Nicht belegte oder erfasste Zahlungen werden als geldwerte Leistungen behandelt; gilt auch bei abgelaufenen Aufbewahrungsfristen.
Akten, die der Steuerverwaltung vor Beginn eines Steuerstrafverfahrens bekannt sind, unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot.
Ohne formell korrekte Buchführung entfällt die Vermutung der Richtigkeit; Voraussetzungen für Ermessenstaxation sind erfüllt.
Neue Bundesgerichtspraxis zu Ausscheidungsverlusten gilt auch für Verfahren mit Veranlagungsverfügung vor Praxis-Publikation.