Verfassungswidrigkeit von Artikeln im Berner Steuergesetz zur Unternehmenssteuerreform II
Teile von Art. 42 Abs. 3 und Art. 65 Abs. 2 des Berner Steuergesetzes sind verfassungswidrig und aufzuheben.
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Teile von Art. 42 Abs. 3 und Art. 65 Abs. 2 des Berner Steuergesetzes sind verfassungswidrig und aufzuheben.
Beschwerden ans Bundesgericht müssen den angefochtenen Entscheid klar kritisieren; dies gilt auch bei Laieneingaben.
Steuerrechtlicher Wohnsitz: Der Umstand, dass der unverheiratete, im fraglichen Jahr bereits 33-jährige Steuerpflichtige vom Ort aus, wo...
Verfügungen sind getrennt zu eröffnen, auch bei gemeinsamer Veranlagung getrennt lebender Ehegatten.
Ein Kanton verliert sein Besteuerungsrecht, wenn er es trotz Kenntnis der Fakten ungebührlich lange nicht geltend macht.
Langjährige Abschreibungen auf Liegenschaft begründen deren Qualifikation als Geschäftsvermögen; Privatvermögenseinwand ausgeschlossen.