Keine Anwendung der Theorie des Mittelentzugs
Das Bundesgericht anerkennt die Theorie des Mittelentzugs nicht und wendet sie auf altrechtliche Fälle nicht an.
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Das Bundesgericht anerkennt die Theorie des Mittelentzugs nicht und wendet sie auf altrechtliche Fälle nicht an.
Eine Ermessensveranlagung wird nur korrigiert, wenn sie aufgrund vorgelegter Dokumente offensichtlich unrichtig ist.
Wer die Steuererklärung trotz zweimaliger Mahnung nicht fristgerecht einreicht, kann mit 500 Franken gebüsst werden.
Für eine separate Veranlagung müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein; eine Klinikaufnahme allein reicht nicht aus.
Abweichungen vom statutarischen Sitz als Hauptsteuerdomizil sind nur bei eindeutig widersprüchlichen tatsächlichen Verhältnissen möglich.
Der Arbeitsort eines unverheirateten Steuerpflichtigen begründet die Vermutung des Hauptsteuerdomizils, trotz Auslandsaufenthalten.