Beweislast bei Zustellung von Steuerverfügungen
Die Steuerbehörde trägt die Beweislast für die Zustellung. Auch bei verweigerter Annahme gilt die Zustellung als erfolgt.
Hier finden Sie aktuelle News, wertvolle Tipps und umfassende Informationen rund um Steuern, Finanzen und Vorsorge in der Schweiz. Entdecken Sie Beiträge zu den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht und erhalten Sie nützliche Ratschläge für Ihre Steuerplanung.
Die Steuerbehörde trägt die Beweislast für die Zustellung. Auch bei verweigerter Annahme gilt die Zustellung als erfolgt.
Allein der Umstand, dass Personen Aktien ihrer Arbeitgeberfirma besitzen, macht eine Steuererklärung nicht fehlerhaft.
Mitgliedschaft im Gemeinderat und in der Rekurskommission führt nicht zwangsläufig zu Befangenheit bei Steuerveranlagung.
Solothurns Regelung zur Einelternfamilie verstößt gegen das Bundesgesetz, da sie unverheiratete Eltern ungleich behandelt.
Das Bundesgericht ist an die Feststellungen des Verwaltungsgerichts gebunden, wenn keine aussagekräftigen Unterlagen eingereicht werden.
Vermögenswerte von insgesamt Fr. 684'542.-- ermöglichen trotz Zweckbindung die Zahlung einer Prozesskaution von Fr. 2'500.--.