Ermessensveranlagung und Mitwirkungspflicht
Bei versäumter Mitwirkungspflicht muss der Steuerpflichtige die Steuererklärung nachreichen, um einen Unrichtigkeitsnachweis zu erbringen.
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Bei versäumter Mitwirkungspflicht muss der Steuerpflichtige die Steuererklärung nachreichen, um einen Unrichtigkeitsnachweis zu erbringen.
Sonderbesteuerung vermeidet Missverhältnis zwischen Leistungsfähigkeit und Steuerlast, Steuer-Ruling berücksichtigt das nicht.
Fehlerhafte Entscheide sind nichtig, wenn der Mangel schwer wiegt und die Rechtssicherheit nicht gefährdet wird.
Steuerbehörde muss keine zusätzlichen Untersuchungen durchführen oder den Gewinn exakt ermitteln, wenn ausreichende Daten vorliegen.
Kostenauflage ist rechtmässig, wenn Unterstützungsleistungen teilweise als Entgelt gelten.