Abgrenzung von echten und unechten Wochenaufenthaltern
Ein Wochenaufenthalter ist anhand der Zumutbarkeit des Pendelns abzugrenzen; bei über einer Stunde Fahrzeit gilt es als unzumutbar.
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Ein Wochenaufenthalter ist anhand der Zumutbarkeit des Pendelns abzugrenzen; bei über einer Stunde Fahrzeit gilt es als unzumutbar.
Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn Beratungsaufwand aufgrund persönlicher Beziehungen als geldwerter Vorteil gilt.
Die Besteuerung von juristischen und natürlichen Personen ist aufgrund unterschiedlicher Lebensunterhaltskosten nicht vergleichbar.
Schuldzinsabzüge für Liegenschaftenhändler müssen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung angepasst werden.
Liegenschaftenhändler können Unkosten vom Verkaufserlös abziehen, jedoch fehlen pauschale Abzüge ohne gesetzliche Grundlage.
Bei unklarer Zuständigkeit muss die Eidgenössische Steuerverwaltung den Veranlagungsort bestimmen, auch für Rechtsmittelinstanzen.