Nachsteuer: Darlehenszinsen hätten als Einkommen erfasst werden müssen
Darlehenszinsen, fälschlich dem Kapital zugeschlagen, begründen keine neue Tatsache für eine Nachbesteuerung.
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Darlehenszinsen, fälschlich dem Kapital zugeschlagen, begründen keine neue Tatsache für eine Nachbesteuerung.
Der Zufluss von Kapitalleistungen aus Vorsorge richtet sich nach dem BVG-Fälligkeitstermin, nicht dem Auszahlungsdatum.
Auch nach Scheidung haften Ehegatten solidarisch für während des Zusammenlebens entstandene Steuerschulden.
Beiträge an nicht berufsvorsorgebezogene Einrichtungen gelten als private Kosten und sind nicht geschäftsmässig abziehbar.
Mehrwertsteuerabrechnungen sind für die Ermittlung von Geschäftseinkommen und -vermögen in Ermessensveranlagungen ungeeignet.
Eine Revision ist nur möglich, wenn das Gericht entscheidende Tatsachen übersehen hat.