Wesentliche Beziehungen begründen steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton
Miete mit Lebenspartnerin, Geschäftsbeziehungen und Baulanderwerb sprechen für steuerrechtlichen Wohnsitz in einem Kanton.
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Miete mit Lebenspartnerin, Geschäftsbeziehungen und Baulanderwerb sprechen für steuerrechtlichen Wohnsitz in einem Kanton.
Regelmässige Wochenendaufenthalte bei Eltern oder Freundin begründen nach 2 Monaten keinen steuerrechtlich anerkannten Wohnsitzwechsel.
Die Busse wird nach der versucht hinterzogenen Steuer berechnet, auch bei Geschäftsverlust oder schlechter Buchführung.
Abziehbar sind nur gesetzliche oder reglementarisch vorgesehene Einkäufe in die überobligatorische Vorsorge gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG
Bei Mietverträgen unter Verwandten ist ein Mietzins unter dem Eigenmietwert kein ausreichender Beweis für Eigennutzung.
Unangefochtene Veranlagungen sind bis Fristablauf änderbar, auch ohne besondere Voraussetzungen bei formell ungültigen Verfügungen.