Keine Betriebstätte: Arztpraxis erfordert patientenbezogene Leistungen am Wohnort
Literaturstudium und Buchhaltung am Wohnort begründen keine wesentliche ärztliche Tätigkeit ohne patientenbezogene Leistungen.
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Literaturstudium und Buchhaltung am Wohnort begründen keine wesentliche ärztliche Tätigkeit ohne patientenbezogene Leistungen.
Eine Ermessenstaxation aufgrund steuerpflichtiger Nachlässigkeit ist kein Revisionsgrund; Fristverlängerung hätte sie verhindert.
Fahrkosten für den Aufenthalt am steuerrechtlichen Wohnsitz an arbeitsfreien Tagen sind nicht als Gewinnungskosten abziehbar.
Die fehlende Verrechnungssteuerpflicht für Provisionen des Arbeitgebers schliesst ihre Einkommenssteuerbarkeit beim Empfänger nicht aus.
Bei Ermessensveranlagung durch fehlende Mitwirkung muss der Steuerpflichtige zur Korrektur zuerst versäumte Mitwirkungshandlungen nachholen.
Die erfolgswirksame Auflösung von Rückstellungen nach rechtskräftiger Veranlagung wird als verspätet und steuerlich nicht anerkannt.