Keine Steuerabzüge für frühe Gartensanierung
Sanierungskosten für einen Garten nach nur zwei Jahren gelten nicht als abzugsfähiger Unterhalt.
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Sanierungskosten für einen Garten nach nur zwei Jahren gelten nicht als abzugsfähiger Unterhalt.
Ergänzungsleistungen sind steuerfrei, doch damit bezahlte Krankenkassenprämien können nicht steuerlich abgezogen werden.
Altrechtliche Steuerforderungen verjähren nach DBG: Veranlagung bis 2010, Bezug bis 2020, da keine absolute Verjährung im BdBSt.
Geschäftsvermögen liegt nur vor, wenn sich das Objekt im Eigentum des Selbständigerwerbenden befindet – Pacht reicht nicht aus.
Der Steuerzugriff erfolgt erst, wenn die Simulation klar ersichtlich ist. Ein Hinauszögern verstößt gegen Treu und Glauben.
Ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung während der Nachfrist für den Kostenvorschuss muss ausreichend begründet sein.